Fachliche Kompetenz
ist die Basis auf der wir aufbauen. mit der Erfahrung aus 20 Jahren in der Windenergie – Branche entwickeln wir auch Ihren Standort zielgerichtet und effizient.
Wir bringen Sie dort hin. Neben der betriebswirtschaftlichen Beurteilung eines Standortes sind auch einige technische Disziplinen zu berücksichtigen, um nachhaltigen Erfolg zu erzielen. Wir bringen das nötige know-how mit und beherrschen das Handwerk.
Bürgerwindpark wird Windpark mit Bürgerbeteiligung
Mit Einführung der Ausschreibungsverfahren in 2017 ist das finanzielle Risiko im Rahmen der Umsetzung von Windenergievorhaben enorm gestiegen. Gleichzeitig sind die Planungssicherheit und Realisierungswahrscheinlichkeit sowie die Einspeisevergütung deutlich gesunken. Zudem werden künftig die Hürden für Bürgervorhaben wohl zunehmend höher werden.
Als Folge dessen wurden in 2017 zahlreiche Bürgerprojekte aufgegeben bzw. an institutionelle Investoren abgegeben. Wir bieten gerade für solche Projekte einen Mittelweg an, der das finanzielle Risiko minimiert und gleichzeitig die Teilnahme der Landeigentümer oder Bürger ermöglicht. Wir sind grundsätzlich immer für kreative Ansätze und Lösungen offen.
Wir agieren seit Jahren erfolgreich in Kooperation mit großen Betreibern und Investoren, die auf unsere Umsetzungsfähigkeiten vertrauen und bereit sind, gemeinsam mit uns das Planungsrisiko bis zur Genehmigung für das gesamte Projekt zu tragen und dann einen Teil des Projektes für den Betrieb seitens der Landeigentümer oder weiterer Bürger freizugeben. Wir legen dabei höchsten Wert auf seriöse Partnerschaften und ein faires Miteinander.
Die Landeigentümer / Bürger haben so die Möglichkeit, sich an einem kalkulierbaren Projekt zu beteiligen ohne vorher das Risikokapital “in die Hand” nehmen zu müssen.
Gerne erstellen wir ein Konzept auch für Ihr Vorhaben.
Individuell auf Ihr Projekt zugeschnitten
Das Konzept einer Windparkplanung entsteht nahezu immer unter neuen Gegebenheiten. Zudem bedeutet eine Zusammenarbeit immer auch eine langfristige Partnerschaft im Projekt. Wir möchten ihnen ein kompetenter Partner sein, der sich durch Strategien, Engagement und Durchsetzungsvermögen auszeichnet.
Entsprechend umfangreich recherchieren und erarbeiten wir das Angebot zugeschnitten auf Ihren Standort und der Rahmenbedingungen, die wir gern mit Ihnen vorab im Gespräch erörtern.
In der Regel arbeiten wir mit Grundstückseigentümern auf Basis eines vielfach von Juristen, Kammern und Verbänden geprüften und ständig aktualisierten Pachtvertrags zur Windenergienutzung zusammen. Wir erstellen aber auch gern alternative Beteiligungskonzepte. Grundsätzlich legen wir dabei Wert auf eine interessengerechte Gestaltung der Zusammenarbeit. Alle Angebote werden grundsätzlich Standortbezogen errechnet und erstellt.
Über einige der „technischen“ Rahmenbedingungen , wie Belange des Immissionschutzes, Baurechtes, Windpotentials sowie der infrastrukturellen Planung und standortspezifische Bedingungen, die vor Angebotsabgabe regelmäßig geprüft werden, können Sie sich auf unseren weiteren Seiten informieren.
Gerne beraten wir sie auch im Gespräch und freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit.
Möglichkeiten erkennen und nutzen
Die planungsrechtliche Beurteilung eines Windenergiestandortes stellt sich in der Regel als sehr komplex heraus. Wir haben diesen Fachbereich zu einer unserer Kernkompetenzen entwickelt. Die akribische Analyse der Machbarkeit eines Standortes sichert einen gleichbleibend hohen Erfolg in der Projektierung und gewährleistet, dass Sie mit einem stabilen Partner zusammenarbeiten.
Neue Potentialflächen für Windenergiealagen werden in der Regel unter Einbeziehung diverser Planungsinstrumente und Regularien entwickelt. So kann beispielsweise die Beurteilung auf Basis eines Landesraumordnungsprogrammes (LROP) über ein Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) und konkretisiert über die F-Planung bzw. B-Planung einer Gemeinde ermittelt werden.
Landschaftsrahmenpläne, Schutzzonenkartierungen und weitere Datenbestände werden regelmäßig parallel in den Planungsprozess und unsere Potenzialstudien einbezogen. Wir haben bereits mehrfach mit gutem Ergebnis die Entwicklung neuer Windeignungsgebiete vorangetrieben. Bereits zur Nutzung für Windenergie ausgewiesene Gebiete sind hinsichtlich der Umsetzbarkeit ebenfalls zu bewerten. Handelt es sich um ein Vorhaben, dass bereits in einem F-Plan oder B-Plan konketisiert wurde, ist zu hinterfragen, ob es Beschränkungen bezüglich der Anlagengröße, Stückzahl, Nennleistung usw. gibt. Unter Berücksichtigung aller Vorgaben kann dann das energetisch sinnvollste Konzept passend zum jeweiligen Standort entwickelt werden.
Gerne nehmen wir auch Ihre Anfrage zur Errichtung von Windenergieanlagen auf Ihren Flurstücken an.
Immissionsschutzfachliche Beurteilung des Schalls
Neben der Ermittlung der planungsrechtlichen Situation wird im Rahmen jeder Projektplanung vorab von uns eine immissionsschutzfachliche Beurteilung durchgeführt.
Die mögliche Anzahl zu errichtender Anlagen, die Auswahl des Anlagentyps und nicht zuletzt die sichere Ermittlung zu erwartender Auswirkungen der geplanten Anlagen auf das Umfeld gehen aus dieser Beurteilung hervor. Hierzu nutzen wir u.a. die branchenübliche Software EMD windPRO.
Im Rahmen der Schallimmissionsbegutachtung ermittlen wir die Auswirkungen der Schallemissionen, die durch die geplanten Windenergieanlagen an den nächstgelegenen Gebäuden eingetragen werden. Es wird ermittelt, ob die zulässigen Schallgrenzwerte in der Umgebung der Windenergieanlagen sicher eingehalten werden und eine optimale Planung angestrebt.
Auch die Ermittlung möglicher schalleistungsreduzierter Betriebsweisen (vorrangig im Nachtbetrieb) ist möglich. Die einzuhaltenden Richtwerte werden bespielsweise in Deutschland durch die TA Lärm als Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 48 BImschG vorgegeben.
Gerade bei Verdichtungsplanungen bestehender Windparks mit Vorbelastungen durch bestehendeWindenergieanlagen gilt es im Regelfall, eine komplexe Schall-Strategie zu entwickeln, um die Forderungen der genehmigenden Behörden mit der Planung in Einklang zu bringen.
Immissionsschutzfachliche Beurteilung des Schattenwurfs
Neben der Ermittlung der planungsrechtlichen Situation wird im Rahmen jeder Projektplanung vorab von uns eine immissionsschutzfachliche Beurteilung durchgeführt.
Die mögliche Anzahl zu errichtender Anlagen, die Auswahl des Anlagentyps und nicht zuletzt die sichere Ermittlung zu erwartender Auswirkungen der geplanten Anlagen auf das Umfeld gehen aus dieser Beurteilung hervor. Hierzu nutzen wir u.a. die branchenübliche Software EMD windPRO.
Im Rahmen der Schattenwurfbetrachtung wird ermittelt, ob Gebäude im Umfeld der geplanten Windenergieanlagen durch Lichtreflexe / Schattenwurf betroffen sind.
Gemäß Vorgaben des LAI (Bund/Länder Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz) ist der Schattenwurf auf theoretische 30 Std/Jahr und maximal 30 Min/Tag an jedem Aufpunkt zu begrenzen.
Gegebenenfalls wird ein Schattenwurfmodul in der geplanten Windenergieanlage installiert, das die Einhaltung der Grenzwerte durch Abschaltung der Anlage bei Erreichen des jeweiligen Wertes sicherstellt.
Da Abschaltungen aufgrund von Schattenwurf immer auch Ertragsverluste bedeuten, ist die Schattenwurfprognose nicht nur genehmigungsrelevant sondern auch für die Betrachtung derWirtschaftlichkeit des Standortes heranzuziehen.
Wie sieht’s aus ?
Die mögliche Anzahl zu errichtender Anlagen, die Auswahl des Anlagentyps und nicht zuletzt die sichere Ermittlung zu erwartender Auswirkungen der geplanten Anlagen auf das Umfeld gehen aus dieser Beurteilung hervor. Hierzu nutzen wir u.a. die branchenübliche Software EMD windPRO.
Eine fachgerechte Visualisierung eines geplanten Vorhabens kann die Akzeptanz seitens Gemeinde, Behörden und Anwohner deutlich fördern.
Bedenken bezüglich der Auswirkungen der Bebauung mit Windenergieanlagen sind häufig anzutreffen und durch die photorealistische Darstellung des zukünftig zu erwartenden Anblicks oft auszuräumen.
Auch Vergleichsvisualisierungen verschiedener Anlagenkonzepte und möglicher Bauwerkshöhen fördern nahezu immer eine optimale Planung.
Visualisierungen werden zunehmend auch im Genehmigungsverfahren gefordert.
Jede Kilowattstunde zählt
Die zentrale Komponente zur Bewertung eines Standortes ist die Windhöffigkeit.
Wir verfügen Deutschlandweit mittlerweile über eine sehr hohe Dichte an Referenzdaten, welche die Ermittlung der standortspezifischen Windhöffigkeit zunehmend vereinfacht. Zudem haben wir über Gutachtenerstellung und Referenzierung eine eigene Datenbank aufgebaut, die Vergleichsdaten liefert.
Da die Energieausbeute an einem Standort im laufe der Jahre schwankt, ist beider Ermittlung der Windhöffigkeit stets auch eine Index-Referenzierung vorzunehmen.
Nach Ermittlung des zur Verfügung stehenden Windpotenzials wird unter Berücksichtigung eventuell bereits bestehender Windenergieanlagen am Standort oder der Parkkonfiguration eines geplanten Vorhabens dann der spezifische Energieertrag der geplanten Anlagen ermittelt.
Abschaltungen oder Betriebseinschränkungen aufgrund von Schattenwurf, Schallreduktion, Vogelzug, Fledermausschutz usw. sind in der Detailplanung oft entscheidend hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit.
Durch Vergleichsberechnungen unterschiedlicher Windenergieanlagen oder Plankonzepte werden von Beginn an die Weichen für eine erfolgreiche Planung gestellt.
Viele Wege führen nach Rom
Neben den vorgestellten „rechtlichen“ Rahmenbedingungen , wie Belangen des Immissionschutzes und des Baurechtes, sowie des Windpotentials und weiteren standortspezifischen Bedingungen kommt der Auswahl der richtigen Anlagentechnik für den jeweiligen Standort eine große Bedeutung für ein wirtschaftlich erfolgreiches Unternehmen zu. Der Einsatz qualitativ hochwertiger Windenergieanlagen sichert die Nachhaltigkeit unserer Planungen.
Wirklich exotische Lösungen sind nur selten notwendig. Dennoch sind viele Details zu beachten. Wege und Stellflächen im Windpark sollten die Belange der Bewirtschaftung berücksichtigen, Drainagen und vorhandene technische Bauwerke einbezogen, Kabeltrassen und Netzanbindung optimal geplant, Übergabestationen sinnvoll platziert werden usw.
Ziel der technischen Konzeptionierung ist stets, eine energetisch und monetär optimale Lösung auch für Ihr Projekt zu entwickeln.
Erfolg ist kalkulierbar
Die betriebswirtschatliche Konzeptionierung erfolgt für jedes Projekt in mehreren Stufen.
Vorab dient eine überschlägige theoretische Ermittlung der Projektkosten auf Basis bekannter und erkennbarer Kosten- Faktoren wie Windenergieanlage, Wegebau, Ausgleich, Stellflächen, Fundamenterstellung, Netzanbindung, Gutachtenkosten und Verfahrenskosten der Bewertung der Erstellungskosten des Projektes.
Unter Berücksichtigung der Wartungs- und Versicherungskosten sowie weiterer Betriebs- oder Nebenkosten der Windenergieanlage(n) und der aktuellen Finanzierungskonditionen wird der cashflow über die Laufzeit des Projektes berechnet.
Anhand dieser ersten Ermittlung wird unter anderem errechnet, ob das Vorhaben konkurrenzfähig ist und welches Vergütungsszenario für eine erfolgreiche Umsetzung der Planung erforderlich ist.Vor dem Hintergrund der ab 2017 erfolgenden Ausschreibungs- verfahren ein sehr wichtiger Schritt.
Mit zunehmender Projektreife werden die Positionen immer detaillierter berechnet und durch Angebote “handfest” für die Finanzierung aufbereitet. Am Ende sind viele kleine Stellschrauben gedreht und der Erfolg belohnt die Mühe.